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--- Aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs ---

Betreiber offener WLANs riskieren Abmahnung!
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Gehen Sie per Funk ins Internet? Ist dies der Fall, sollten Sie unbedingt die Sicherheitseinstellungen Ihres Routers überprüfen. In einem aktuellen Urteil stellt der Bundesgerichtshof in letzter Instanz fest, dass Betreiber eines Wireless-LAN-Netzwerks zur Absicherung des Netzwerks verpflichtet sind. In dem verhandelten Fall hatte der Besitzer eines WLAN-Routers die Verschlüsselung im Router nicht aktiviert. Unbekannte hatten den ungesicherten Zugang zum illegalen Herunterladen von Musikdateien genutzt, woraufhin der Routerbesitzer von einem Musikunternehmen verklagt wurde. Einen detaillierten Bericht finden Sie hier bei Spiegel Online.
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Tipps:
- Sichern Sie die WLAN Verbindung mit "WPA2" - Keine WEP Verschlüsselung verwenden (unbrauchbar, weil extrem unsicher) - Sichern Sie den Zugang zu dem Router mit einem Passwort - Benutzen Sie nur "starke" Passwörter - Schränken Sie den Zugang zum Router auf bekannte MAC-Adressen ein - Standartname des Routers ändern und ID nicht senden
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Sollten Sie Hilfe benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: - Überprüfung und Konfiguration Ihres Routers vor Ort - Überprüfung Ihres Routers per Fernwartung
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